![]() Informationen der DGUVNeue Veröffentlichungen des Sachgebiets Feuerwehren und HilfeleistungsorganisationenAufgabe der Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV ist es, eine für alle Unfallversicherungsträger verbindliche, einheitliche und gesicherte Fachmeinung zu Präventionsthemen zu schaffen und die fachlichen Interessen aller Unfallversicherungsträger zu vertreten. In diesem Rahmen sind drei neue Veröffentlichungen zum Umgang mit Spannungsprüfern in überfluteten Bereichen, zur Anwendbarkeit der neuen UVV Feuerwehren für Berufsfeuerwehren und Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften sowie ein Vordruck zur ärztlichen Bescheinigung bei der Eingangs- oder Vorsorgeuntersuchung erschienen. ![]() Neues Merkblatt erschienenDer richtige Umgang Steckleitern nach DIN EN 1147Was Sie nach einem Einsatz mit Steckleitern tun sollen, die während des Einsatzes entgegen ihrer Bestimmung genutzt wurden, z. B. zum Umlegen eines Autos, lesen Sie in dieser Information von Unfallkasse Hessen, Technischem Prüfdienst und der Hessischen Landesfeuerwehrschule. Bild: © DGUV ![]() Wettbewerb "Sicher und fit – wir machen mit!" für die JugendfeuerwehrHer mit euren kreativen Ideen!Wir rufen alle hessischen Jugendfeuerwehren dazu auf, uns ihre Beiträge rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Jugendfeuerwehr bis zum 15. April 2020 zu schicken. Beiträge können Präsentationen, Videos, Methodenkarten oder Projektarbeiten sein. Zu gewinnen gibt es ordentliche Geldpreise für die Jugendkasse. Zum Wettbewerb …![]() Wichtige InformationZurückziehung von UKH VeröffentlichungenMit der neuen Unfallvorschrift Feuerwehren wurden auch Regelungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Eignung von Atemschutzgeräteträger*innen getroffen (§§ 6/7), sodass zwei Veröffentlichungen der UKH zu diesem Thema ihre sachliche Grundlage verloren haben. Daher zieht die Unfallkasse Hessen die Veröffentlichungen "Fristen für die Eignungsuntersuchung nach G26 (Stand Juni 2017)" und "Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger durch geeignete Ärzte (Stand Oktober 2015)" zurück. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Übergangsregelungen. ![]() Wichtige InformationÜbergangsregelung für die Lehrgänge für Atemschutzgeräteträger*innenDie neue Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49) ist am 1.10.2019 in Kraft getreten. Mit der neuen Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren wurden die Vorschriften über die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger*innen bundeseinheitlich neu geregelt. Es gilt nun auch in Hessen eine 3-Monats-Frist von der ärztlichen Untersuchung bis zur Teilnahme an dem Lehrgang für Atemschutzträger*innen. ![]() Öffentliche BekanntmachungUnfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49)Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Hessen hat in ihrer Sitzung am 29. Mai 2019 die neue Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49) beschlossen. ![]() DGUV Vorschrift 49:Unfallverhütungsvorschrift (UVV) 49 als PrintversionDie seit dem 1.10.2019 in Hessen gültige UVV 49 für den Feuerwehrdienst gilt für Unternehmen, in deren Trägerschaft sich öffentliche Freiwillige Feuerwehren oder öffentliche Pflichtfeuerwehren befinden. Die UVV betrifft alle Versicherten im ehrenamtlichen Dienst der Freiwilligen Feuerwehren. Der Versand der Printversion der UVV 49 wird für die Freiwilligen Feuerwehren über den Kreis bzw. über die jeweilige Feuerwehr-Leitung sichergestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihre*n Kreisbrandinspektor*in oder an Ihre Feuerwehr-Leitung. Download ![]() ORGANISATION VON SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZUnfallverhütungsvorschriften für Feuerwehren erneuertDie Unfallkasse Hessen wird die neue Unfallverhütungsvorschrift voraussichtlich zum 01.10.2019 in Kraft setzen. Die wichtigsten Änderungen und Inhalte haben wir für Sie in einer Präsentation zusammengefasst, die z. B. Sie gerne für Ihre eigenen Schulungsveranstaltungen nutzen können. Zur Präsentation … ![]() JOB BEI DER UKH – JETZT BEWERBENSozialversicherungsfachangestellte mit Schwerpunkt Gesetzliche Unfallversicherung ab sofort gesuchtZur Verstärkung der Abteilung Rehabilitation und Entschädigung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt motivierte Mitarbeiter*innen als Unfallsachbearbeiter*innen für den Mittel-/Schwerfallbereich (m/w/d) zur Zusammenarbeit mit Versicherten, Arbeitgeber*innen, Ärzten, Partnern und weiteren am Reha-Verfahren Beteiligten. Bild: © Adobe Stock, Brad Pict ![]() DGUV Info 205-032 regelt Feuerwehreinsätze auf SchiffenRettungsweste bei der Brandbekämpfung auf dem WasserNicht immer ist es bei Einsätzen auf dem Wasser für Feuerwehrleute möglich, eine Rettungsweste zu tragen. Häufig stellt die Kombination mit einem Atemschutzgerät bei der Brandbekämpfung eine besondere Herausforderung dar. Die neue DGUV Infobroschüre regelt, welche Maßnahmen zur Sicherheit umgesetzt werden müssen, wenn eine Rettungsweste aus "betriebstechnischen Gründen" nicht getragen werden kann und wie man regelsicher bei der Kombination von Atemschutzgeräten und Rettungsweste bleibt. |
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