Erste Hilfe für Mitglieder der Freiwilligen FeuerwehrErste Hilfe geht uns alle an. Wir alle hoffen, dass wir uns nicht verletzen. Wenn aber doch etwas passieren sollte, ist es gut, Menschen vor Ort zu haben, die Erste Hilfe leisten können. Deshalb, und um die Rekrutierung von Nachwuchs nicht zu behindern, unterstützt die Unfallkasse Hessen (UKH) die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit der Kostenübernahme von Erste-Hilfe-Lehrgangsgebühren. Die UKH übernimmt aus Kulanz und ohne Anerkennung von Pflichten innerhalb eines Zwei-Jahres-Zeitraums die Erste-Hilfe-Lehrgangsgebühren für 10 Prozent der aktiven Feuerwehrangehörigen und für alle Betreuer*innen der Kindergruppen und Jugendfeuerwehren (inkl. deren Vertreter*innen). ![]()
Sie sind Kreisbrandinspektor*in oder Leiter*in einer Berufsfeuerwehr und möchten Ihr Zwei-Jahres-Budget beantragen?So geht's:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Information Budgetverfahren Freiwillige Feuerwehren. Zusatzlehrgang für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in HessenNach übereinstimmender Auffassung von Landesfeuerwehrverband, UKH sowie den Vertretern des Hessischen Ministeriums des Inneren gibt es über die neun Unterrichtseinheiten (UE) umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgänge hinaus weiteren Schulungsbedarf. Um noch besser auf die spezifischen Risiken der bei der UKH versicherten Feuerwehrleute einzugehen (z. B. Atemschutzunfälle, Verbrennungen, Verbrühungen und Vergiftungen), gibt es den sieben UE umfassenden feuerwehrspezifischen Zusatzlehrgang. Die Ausbildungsinhalte für diesen Lehrgang wurden von der Hessischen Landesfeuerwehrschule unabhängig von der UKH entwickelt und beschrieben. Die Inhalte der neuen Aus- und Fortbildungen können dem Internetauftritt des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV unter www.dguv.de/fb-erstehilfe entnommen werden. Damit verbunden ist die Anpassung der bestehenden Vereinbarung bzgl. der Lehrgangsgebühren. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie hier. Downloads Die Liste der ermächtigten Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe finden Sie unter http://www.bg-qseh.de. Ansprechpartner |